Chancengleichheit in der Förderpolitik

23. Juni 2011

Immer wieder stoßen gemeinnützige Vereine mit ihrer umfangreichen Arbeit im Non-Profit-Bereich an wirtschaftliche Grenzen bei der Nutzung von Fördermitteln aus den EU-Strukturfonds. Zumeist steht einem Antrag für ein größeres Projekt, wie z.B. im ILE-Programm, die geforderte prozentuale Höhe des Eigenanteils entgegen, den ein Verein aus seinen knapp bemessenen Ressourcen nicht aufbringen kann.

Eine weitere, bei zahlreichen Gelegenheiten gegenüber der Staatsregierung und der SAB angesprochene Schwierigkeit, ist die Vorfinanzierung bewilligter Projektmittel während und nach der Projektlaufzeit bis zur Auszahlung der Schlussrate nach erfolgter Prüfung. Diesen hohen Finanzbedarf auch nur vorübergehend zu decken, stellt selbst für große Vereine eine risikoreiche und meist unüberbrückbare Liquiditätshürde dar.

Mehrfach wurde an die Vereine die Nutzung des Einzelbetrieblichen Förderverfahrens herangetragen. Bei näherer Betrachtung der Förderbedingungen zeigt sich aber, dass die Nutzung nur für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb überhaupt möglich ist. Alle anderen arbeitgebenden Vereine entfallen als potentielle Antragsteller, da sie keinen zahlenmäßigen wirtschaftlichen Zuwachs nachweisen können.

Aber auch im Bereich der Individualförderung treffen wir zum Beispiel bei dem aus dem ESF geförderten Weiterbildungsscheck auf die Hürde der Vorfinanzierung der Maßnahme durch den/die Zuwendungsempfänger/in, obwohl sich das Programm in erster Linie an Menschen mit geringerem Arbeitseinkommen bis 2.500 € brutto richtet. Der Fördersatz von 80% soll eine vom Arbeitgeber unabhängige, berufsbegleitende Weiterbildung ab Kosten von 650 € ermöglichen. Die Kosten einer Weiterbildung beispielsweise zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin IHK bei einem anerkannten Bildungsträger betragen ca. 4.000 € zzgl. Prüfungsgebühren. Die Beantragung einer Zwischenauszahlung bei der SAB ist möglich ab Kosten von 3.000 € für festgelegte Teilbeträge nach erfolgter Abschlagszahlung an den Bildungsträger. Von einem Nettoeinkommen im Verdienstbereich der Zielgruppe zusätzlich das Geld für die Weiterbildung, die Fahrtkosten und die benötigte Literatur aufzubringen, ist aus eigener Kraft kaum möglich und hält gerade Interessierte mit engem Haushaltbudget ab, diese Chance für sich zu nutzen.

Die genannten Probleme sind den zuständigen Stellen lange bekannt, vielleicht aber in ihrer Brisanz nicht bewusst. Lösungsansätze zeichnen sich bisher nicht ab. So geht auch der Verweis, bei stark gekürzter Landesförderung für Vereine und Verbände im sozialen Bereich doch verstärkt EU-Fördermittel zu akquirieren, damit bereits vorweg inhaltlicher Betrachtung ins Leere.

Birgit Höppner-Böhme

Kooperationsvertrag FTZ – FV Chancengleichheit garantiert Nachhaltigkeit

15. Juni 2011

Noch vierzehn Tage bleiben bis zur Beendigung unseres ESF-Projektes. Die Arbeiten zum ordnungsgemäßen Abschluss laufen auf Hochtouren. Hinter eine Aktivität können wir aber schon einen Punkt setzen: hinter die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages zwischen FrauenTechnikZentrum Leipzig e.V. und Förderverein Chancengleichheit e.V. Und das ist ein Punkt, der die Nachhaltigkeit des Projektes in weiten Teilen gewährleistet. Der Vertrag regelt v. a. zwei wichtige Dinge: den weiteren Betrieb und die Pflege des Webportals http://vereinskompetenz.de nach Projektende sowie die Einrichtung von regelmäßigen Sprechzeiten in Dreiskau-Muckern. Beide Aufgaben übernimmt der Förderverein Chancengleichheit e.V.  Alle Kontaktdaten – Rufnummer, Faxnummer, E-Mail-Adressen, Postanschrift sowie das Kontaktformular auf dem Portal behalten somit ihre Gültigkeit und auch die weitgehend bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben dieselben.